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BSG-Urteil über Hörgeräte vom 17.12.2009
Dazu erklärt Herr Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis: "Das Gericht hat festgestellt, dass die Festbeträge zumindest für nahezu Taube Versicherte rechtswidrig sind." Das bedeutet, dass nicht jeder Hörgeschädigte von dem Grundsatzurteil profitieren kann. "Nicht jede Hörbeeinträchtigung, die zu einem Hörgerät führt, ist davon umfasst", so der Anwalt aus Bad Lippspringe. Penteridis weiter: "Es muss eine hochgradige Hörschädigung vorliegen, die nach unserer Ansicht bei mindestens 90 % liegen sollte, damit Betroffene vom Urteil profitieren können". Jedoch sei zu beachten, dass der Fall, der dem Urteil zugrunde lag, so war, dass der Betroffene nur noch minimalste Hörreste hatte, er eine Hörschädigung von nahezu 100 % hatte. "Insofern", so der Rechtsanwalt weiter, "ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen die zu überwindende Hürde sehr hoch anlegen werden, mit der Folge, dass wahrscheinlich die bereits überlasteten Sozialgerichte im Einzelfall zu entscheiden haben werden, ob eine nahezu vollständige Hörschädigung vorliegt."
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