Hörsysteme Häusler Mobil

Das passende Hörsystem

Welche Technik für Sie persönlich die Beste ist, hängt ganz von Ihrem Hörverlust und der Anatomie Ihres Ohres ab. Auch Ihre persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse spielen hier eine wichtige Rolle. Ihr Hörakustiker führt daher eine ausführliche Bedarfsanalyse mit Ihnen durch und schlägt Ihnen daraufhin die passende Technik vor, die Sie dann unverbindlich testen können.

Reinigen der Hörsysteme

Hörsysteme und Ohrstücke sollten regelmäßig gereinigt werden. Hierzu gibt es spezielle Pflegemittel. Es wird empfohlen, die Hörsysteme täglich mit einem elektrischen Trockenkissen zu trocknen, da Luftfeuchtigkeit und Salze schnell in das Gehäuse eindringen können. Außerdem sollten das Ohrstück und der Schallschlauch alle drei Monate professionell gereinigt werden.

Mehr Genuss beim Musik hören

Schluss mit dumpf klingenden Billigstöpseln: Für den vollen Genuss beim Musik hören verwenden Sie ausschließlich den individuell angefertigten Gehörschutz! Der Gehörschutz reduziert die Lautstärke aber nicht das Klangbild. Die wechselbaren Filter können je nach gewünschter Lautstärke und nach Bedarf eingesetzt werden. Erfahren Sie mehr über unsere Gehörschutzprodukte.

Für Angehörige und Freunde

Wenn das Gehör eines Normalhörenden nachlässt, so passiert dies häufig schleichend und unbemerkt. In vielen Fällen werden Angehörige und Freunde als erstes darauf aufmerksam.

Da eine Schwerhörigkeit dem Betroffenen auch seelisch berührt, ist zunächst einmal Verständnis gefragt. Wenn Sie mit jemandem sprechen, der eine Hörminderung hat, so schauen Sie ihm ins Gesicht, sprechen Sie langsam und formulieren Sie kurze Sätze. Auf diese Art und Weise sind Sie ihm eine große Hilfe. Vermeiden Sie, mit Ihrem Gegenüber zu schreien. Häufig sind schwerhörige Menschen sehr lautstärke-empfindlich.

BSG-Urteil über Hörgeräte

Laut BSG-Urteil vom 17.12.2009 (BSG, Urt. v. 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R) sind bei Hörgeräten Festbeträge rechtswidrig. Welche Auswirkungen hat das Hörgeräte-Urteil auf Sie? Wir fragen einen Rechtsanwalt.
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Kassenleistung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung leisten eine Zuzahlung zur Versorgung mit Hörgeräten. Die Höhe der Zuzahlung variiert von einem Festbetrag in Höhe von ungefähr 400 Euro pro Hörsystem bis zur vollständigen Kostenübernahme bei privaten Versicherungen. Voraussetzung für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse ist die Verordnung der Hörgeräte durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt.

Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gelten bei den Krankenkassen höhere Festbeträge. Häufig kann eine hochwertige Versorgung mit Kinderhörgeräten schon zum Festbetrag realisiert werden. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter darauf an.

Bereits für den Festbetrag der Krankenkasse bieten wir Ihnen bei Hörsysteme Häusler eine technisch ausreichende und zweckmäßige Hörlösung an. Manche Menschen kommen mit den Festbetrags-Hörgeräten durchaus zurecht. Die technische Leistung von diesen Hörgeräten kann allerdings mit der Leistung höherwertiger Geräte nicht mithalten. Für aktive Menschen, die mitten im Leben stehen und ihre Hörgeräte in verschiedensten Situationen nutzen möchten, sind die modernen Funktionen hochwertiger Hörgeräte eine große Hilfe.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir bei Hörsysteme Häusler die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie sich als Kunde keine Gedanken darum machen müssen. Für unsere Privatversicherten Kunden bereiten wir die Abwicklung mit der Krankenversicherung soweit wie möglich vor, damit sie einen recht geringen Aufwand damit haben.

Als besonderen Service für unsere Kunden, die an einer Versorgung mit erstklassigen Hörgräten interessiert sind und dabei gleichzeitig ihre Liquidität erhalten möchten, bieten wir bei Hörsysteme Häusler ein Hörgeräte-Abo. Wir beraten Sie hierzu gerne in unseren Fachgeschäften.

Nach fünf bis sechs Jahren hat der Versicherte Anspruch auf den Festbetrag für neue Hörgeräate. Kinder und Privatversicherte haben bereits nach vier Jahren erneut Anspruch auf eine Kostenübernahme. 



BSG-Urteil über Hörgeräte vom 17.12.2009
Laut BSG-Urteil vom 17.12.2009 (BSG, Urt. v. 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R) sind bei Hörgeräten Festbeträge rechtswidrig. Welche Auswirkungen hat das Hörgeräte-Urteil auf Sie? Wir fragen einen Rechtsanwalt. Mehr lesen Sie bitte hier.
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