
Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung leisten eine Zuzahlung zur Versorgung mit Hörgeräten. Die Höhe der Zuzahlung variiert von einem Festbetrag in Höhe von ungefähr 400 Euro pro Hörsystem bis zur vollständigen Kostenübernahme bei privaten Versicherungen. Voraussetzung für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse ist die Verordnung der Hörgeräte durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gelten bei den Krankenkassen höhere Festbeträge. Häufig kann eine hochwertige Versorgung mit Kinderhörgeräten schon zum Festbetrag realisiert werden. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter darauf an.
Bereits für den Festbetrag der Krankenkasse bieten wir Ihnen bei Hörsysteme Häusler eine technisch ausreichende und zweckmäßige Hörlösung an. Manche Menschen kommen mit den Festbetrags-Hörgeräten durchaus zurecht. Die technische Leistung von diesen Hörgeräten kann allerdings mit der Leistung höherwertiger Geräte nicht mithalten. Für aktive Menschen, die mitten im Leben stehen und ihre Hörgeräte in verschiedensten Situationen nutzen möchten, sind die modernen Funktionen hochwertiger Hörgeräte eine große Hilfe.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir bei Hörsysteme Häusler die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie sich als Kunde keine Gedanken darum machen müssen. Für unsere Privatversicherten Kunden bereiten wir die Abwicklung mit der Krankenversicherung soweit wie möglich vor, damit sie einen recht geringen Aufwand damit haben.
Als besonderen Service für unsere Kunden, die an einer Versorgung mit erstklassigen Hörgräten interessiert sind und dabei gleichzeitig ihre Liquidität erhalten möchten, bieten wir bei Hörsysteme Häusler ein Hörgeräte-Abo. Wir beraten Sie hierzu gerne in unseren Fachgeschäften.
Nach fünf bis sechs Jahren hat der Versicherte Anspruch auf den Festbetrag für neue Hörgeräate. Kinder und Privatversicherte haben bereits nach vier Jahren erneut Anspruch auf eine Kostenübernahme.